Paulig Salsa 2 weiss 170x240 cm

Hochwertiger Handwebteppich Salsa weiss 2 aus gewalkter Neuseelandwolle vom Marktführer Paulig
520,20 €
inkl. 19% USt. , zzgl. Versand

  • Farbe Weiß 2
  • Größe 

stk
Ab Bestellung lieferbereit in 27 Tagen.

Lieferzeit: 28 - 30 Werktage

Bestellen Sie innerhalb der nächsten 14 Stunden und 40 Minuten und Sie erhalten die Lieferung zwischen dem 3.6. und 5.6.

Ein dickes, kompaktes, beidseitig verwendbares Flachgewebe mit lebendigen Strukturen prägt die Handwebteppiche der Salsa Serie. Die Teppiche dieser Kollektion werden von der Firma Paulig hergestellt, dem weltweiten Marktführer für Handwebteppiche. Beim Betrachten und Fühlen werden Sie sofort bemerken, wie gekonnt der Traditionshersteller Paulig seine jahrzehntelange Erfahrung in die Teppichstrukturen unserer Zeit einfließen lässt.

Die Fertigung erfolgt aus nachwachsenden Rohstoffen und die Verarbeitung geschieht unter Verzicht auf schädliche Stoffe beim Färben und Schützen der Wolle. Der handgearbeitete Wollteppich ist eine nachhaltige Alternative zu maschinengewebter kurzlebiger Massenware.Die Handwebteppiche der Salsa Kollektion werden in Handarbeit aus reiner Schurwolle gefertigt. Die Neuseelandwolle wird im Lodenprinzip gewalkt und ist daher besonders strapazierfähig. Der Teppich ist beidseitig verwendbar, sehr robust, schmutzunempfindlich und pflegeleicht.

Hersteller: Paulig
Kategorie: Handwebteppiche
Artikelnummer: 10109-23-05
Breite‍: 170
Design‍: unimeliert
Materialart‍: WolleJute
Farbe‍: weiß
Länge‍: 240
Form‍: rechteckig
Zimmer‍: Wohnzimmer Schlafzimmer
Material‍: reine Schurwolle
Angaben nach TKG‍: 60% Schurwolle, 40% Jute (Garnkern)
Fußbodenheizung‍: gut geeignet
Gesamthöhe‍: ca. 20 mm
Gesamtgewicht‍: 2700 g/qm
Herstellungsart‍: handgewebt
Sonstiges‍: beidseitig legbar, besonders abriebfest durch gewalktes Wollgarn
Bei den Maßen sind Abweichungen von bis zu +/- 3% produktionsbedingt, ebenso wie geringe Farbabweichungen.

0

Geben Sie die erste Bewertung für diesen Artikel ab und helfen Sie Anderen bei der Kaufentscheidung: